Gemeinde Holzhausen

Gemeindeamt, Öffentliche Einrichtungen

Musiknutzung am Sportplatz - Information zur aktuellen Regelung

Do, 24. Juli 2025

Liebe Holzhausenerinnen, liebe Holzhausener! 

Wir freuen uns, dass der Sportplatz und der Funcourt so rege genutzt werden. Letztens gab es eine Rückmeldung bezüglich der Musiknutzung während einer offiziellen Trainingseinheit des ASH. Dazu möchten wir als Gemeinde eine kurze, aber wichtige Klarstellung geben:
Musik bei offiziellen Trainings und Veranstaltungen ist erlaubt.

Gemäß der bestehenden Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem ASH ist die Nutzung von Musik im Rahmen offizieller Trainingseinheiten und Veranstaltungen ausdrücklich erlaubt – vorausgesetzt, die Lautstärke bleibt im angemessenen Rahmen. Musik wird dort unter anderem zur Trainingsgestaltung und für Rhythmusübungen eingesetzt und ist fester Bestandteil des Konzepts.

Das Musikverbot richtet sich an die freie Nutzung durch Einzelpersonen oder Gruppen ohne Vereinsbezug. Es soll verhindern, dass durch freie Besucherinnen und Besucher zu laute Musik angespielt wird, richtet sich aber nicht gegen geplante und betreute Vereinsaktivitäten oder Veranstaltungen. 

Wir bitten alle Anrainer um Verständnis und weisen gleichzeitig darauf hin, dass der ASH stets bemüht ist, Rücksicht auf die Umgebung zu nehmen.

Sollten dennoch Fragen oder Anliegen bestehen, stehen wir selbstverständlich für ein offenes Gespräch zur Verfügung. Ziel ist es, ein faires Miteinander zwischen Anrainern, Vereinen und sportlich aktiven Gemeindebürger*innen zu gewährleisten.

Adresse

Landstraße 2

4615 Holzhausen

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Telefon Telefon: +43 7243 57155

Fax Fax: +43 7243 57555

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